Gesetzliche Voraussetzung
Mindestalter
A 1 – 16 Jahre ( Ausbildungsbeginn frühestens 6 Monate vorher)
A 2 – 18 Jahre (frühestens 6 Monate vorher)
A – 24 Jahre ( frühesten 6 Monate vorher)
Vorraussetzung für Aufstieg in die nächste Klasse
Es gibt keinen automatischen Aufstieg in die nächste Klasse.
Wenn du von A2 auf A aufsteigen willst mußt du mindestens 2 Jahre den A2 Führerschein besitzen,
ein siebenstündiges Fahrtraining oder eine Praxisprüfung absolviert haben .(abgeschlossene Merphasenausbildung)
Wenn du direkt von A1 auf A wechseln willst, musst du mindestens 24 Jahre alt sein , und eine Praxisprüfung absolvieren.
Berechtigungsumfang
A1 – Motorräder mit maximal 125 ccm und 11 KW (15 PS) sowie maximal 0.1 KW/kg Eigengewicht
sowie dreirädrige Kfz bis 15 KW (20 PS)
A2 – Motorräder mit Maximal 35 KW (48 PS) und 0,2 KW/kg Eigengewicht. ( 1 KW mindestens 5 kg Eigengewicht)
A – Motorräder ohne Leistungsbeschränkung sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 KW (20PS)
THEORETISCHER TEIL
6 Unterrichtseinheiten (a 50 min)
PRAKTISCHER TEIL
14 Fahrlektionen (ab 39 Jahre 16 FL)