Wenn eine schriftliche Einverständniserklärung des oder der Erziehungsberechtigten vorliegt, kann der Führerschein schon ab 15 Jahren ausgestellt werden. Andernfalls musst du mindestens 16 Jahre alt sein.
Die Ausbildung kann zwei Monate vor dem jeweiligen Geburtstag begonnen werden. Der vorläufige Führerschein wird von der Fahrschule jedoch frühestens am Geburtstag ausgestellt.
Es ist kein Erste-Hilfe-Kurs erforderlich.
Nur bei Personen die ab dem 20. Geburtstag den Mopedführerschein beantragen.
6 Unterrichtseinheiten.
Du musst mindestens acht Fahrstunden absolvieren.
Computerprüfung in der Fahrschule
. Bitte vereinbare deinen gewünschten Prüfungstermin im Büro.
Praxisprüfung
Es gibt keine Praxisprüfung.