Kursbeginn
Du kannst bereits mit 15 1/2 mit der Ausbildung beginnen.
Voraussetzung Begleiter
Mindestens 7 Jahre im Besitz der Klasse B. ( die letzten 3 Jahre keinen FS-Entzug)
Besonderes Naheverhältnis zu der Bewerberin/dem Bewerber
Zur Anmeldung benötigen wir von Dir:
- Geburtsurkunde
- Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
- Erste-Hilfe-Kurs – Bestätigung (falls schon vorhanden)
- EU-Passfoto (soll bis zur praktischen Prüfung nicht älter als 6 Monate sein)
- ANTRAG zur Durchführung von AUSBILDUNGSFAHRTEN (Herunterladen)
Grundschulung:
- 16 Kurse (32 Lektionen Theorie je 50min)
- 12 Fahrlektionen
- Einführungsgespräch für Schüler und Begleiter (gemeinsam)
- Ärztliche Untersuchung (Ärzte-Liste in Fahrschule)
KENNZEICHNUNG des KFZ
Vorne und hinten :
Hellblaues Schild mit weißer Aufschrift L17 ( Größe: 16 x 16 cm)
u.weißes Schild mit schwarzer Aufschrift „Ausbildungsfahrt“
Tafeln in der Fahrschule erhältlich.
1. begleitende Schulung nach 1.000 km (mit Privat-Pkw).
Bitte mache nach 1000 km rechtzeitig einen Termin für die erste begleitende Schulung aus und komme mit deinem Begleiter und dem Fahrtenprotokoll in die Fahrschule.
Du absolvierst mit dem Privatfahrzeug 1 Fahrlektion mit deinem Begleiter und dem Fahrlehrer anschließend folgt ein Gespräch.
2. begleitende Schulung 2.000 km (mit Privat-Pkw)
Das Fahrtenprotokoll beginnt wieder bei 0 -1000 Km. (Summe zusammenzählen)
3. Schulung 3.000 km
PERFEKTIONSSCHULUNG – 3 Fahrlektionen mit dem Fahrschulfahrzeug
THEORETISCHE PRÜFUNG: nach Absolvierung aller Theoriekurse, der ärztlichen Untersuchung und der Vorprüfung bereits vor dem 17 Geburtstag möglich.
PRAKTISCHEN FAHRPRÜFUNG: frühesten ab dem 17 Lebenjahr